Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung und Coaching
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr den von Astrid Overbeck (im folgenden auch Coach genannt) mit ihren Kunden (im folgenden als „Klienten“ bezeichnet). Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Astrid Overbeck nicht an. Auch wenn Astrid Overbeck in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Astrid Overbeck. Weitere Vereinbarungen sind für Astrid Overbeck nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Der Klient kann Astrid Overbeck Aufträge in allen ihm genehmen Formen erteilen, also auch in elektronischer Form. Ebenso nimmt Astrid Overbeck formlose Aufträge entgegen. Sollten daraus Unregelmäßigkeiten erwachsen, etwa eine Nicht- oder Fehlübermittlung von Daten, kann Astrid Overbeck dafür nicht haften. Insbesondere gilt dies für die Einsendung von Arbeitszeugnissen, Bewerbungsunterlagen und sonstigen Dokumenten, die geprüft werden sollen. Astrid Overbeck übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder den Wahrheitsgehalt der ihr von Auftraggebern übermittelten personenbezogenen Daten. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Astrid Overbeck als angenommen, sofern Astrid Overbeck nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrags – zu erkennen gibt, das der Auftrag angenommen ist.
3. Lieferfristen von Texterstellungen und Überprüfungen von Dokumenten
Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
4. Mängel
Wenn der Klient nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel Astrid Overbeck persönlich meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Bei jeder Mängelrüge muss Astrid Overbeck die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden, ansonsten entfällt jeglicher Anspruch des Klienten. Sollte eine Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernehme ich nicht.
5. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und Astrid Overbeck eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnte, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
6. Honorare, Zahlungsbedingungen, Verzug
Alle vereinbarten Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching Leistungen, schriftliche Analysen, Arbeitszeugnis-Check, BewerbungsunVterlagen-Check werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten werden dem Klienten gesondert in Rechnung gestellt. Solange keine Kostenzusage von anderer Seite vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Honorars. Die Vergütung der Leistungen von Astrid Overbeck erfolgt, sofern nicht anders angegeben, sofort nach Erhalt der Rechnung (Datum des Poststempels oder des Email-Versands), also ohne Abzug. Eine Lieferung gilt dann als abgeliefert, wenn ein erster Entwurf eines Dokuments versendet oder eine Beratungs- bzw. Coaching-Sitzung abgehalten wurde. Unmittelbar danach ist Astrid Overbeck berechtigt, die Rechnung mit dem entsprechenden Zahlungsziel auszustellen. Unter bestimmten Umständen sind individuelle Zahlungsmodalitäten möglich, diese bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Der Klient ist dazu angehalten, den Fortgang eines Projekts zu unterstützen, dies gilt insbesondere dann, wenn ein erster Textentwurf seitens Astrid Overbeck be- oder erarbeitet und ausgeliefert wurde. Wenn der Klient seinerseits die zu erbringende Leistung – beispielsweise Ergänzungen – nicht innerhalb von 7 Tagen beibringt, kann die volle, zuvor vereinbarte Summe, immer jedoch das bis dahin angefallene Honorar in Rechnung gestellt werden. Gerät der Kunde mit den Zahlungen in Verzug, so kann Astrid Overbeck Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen.
7. Geheimnisschutz, Diskretion
Sämtliche uns vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Klienten betreffen, werden vertraulich behandelt. Wir können es jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen. Daten werden nur dann an Dritte, beispielsweise Headhunter, weitergereicht, wenn der Klient ausdrücklich diesen Wunsch äußert und sein Einverständnis abgegeben hat.
8. Absagen oder Nichtwahrnehmung von persönlichen Terminen, Stornierung von Seminaren oder Workshops
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort der Beratung werden einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei Nichtwahrnehmung von Terminen, insbesondere in Form von persönlichen Treffen, seitens des Klienten, beispielsweise durch Koordinationsmängel oder Vergesslichkeit seitens des Klienten, behalten wir uns vor, bis zu 100% des vereinbarten Honorars zu fakturieren, wenn die Absage am Tag des Termins erfolgt oder der Klient nicht erscheint. Bei Absagen ab 2 Tage vor dem Termin werden bis zu 50% des Honorars fällig. Ausgenommen hiervon sind Nichtwahrnehmungen von Terminen aufgrund höherer Gewalt. Bei Stornierungen von Seminaren oder Workshops seitens des Klienten ab 2 Tage vor der Veranstaltung, ist das volle Honorar fällig.
9. Höhere Gewalt oder sonstige Leistungshindernisse
Astrid Overbeck ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Beratungstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird Astrid Overbeck den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- und sonstigen Kosten.
10. Copyright
Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Das Urheberrecht an den Coaching-Konzepten und Unterlagen gehört allein Astrid Overbeck. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Astrid Overbeck ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
11. Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Astrid Overbeck.
12. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Astrid Overbeck handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Astrid Overbeck übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
13. Vertraulichkeit
Astrid Overbeck verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Astrid Overbeck, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
14. Mitwirkungspflicht des Klienten
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Astrid Overbeck möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Astrid Overbeck steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
15.Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Wirksamkeit
Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.